Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Internistische Praxis

in der Hundertmeterhalle

Öffentliches Verfahrensverzeichnis



Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt im § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die Angaben entsprechend § 4e BDSG auf Antrag verfügbar zu machen hat. Diese und weitere Angaben sind bei der Praxis Dr. med. Michael Kneußel in einer umfangreichen und detaillierten Übersicht erfasst. Um Ihnen eine erste Orientierung zu geben, stellen wir im Folgenden wesentliche Angaben verdichtet und zusammengefasst dar. Auf Anforderung teilen wir Ihnen gerne mit, ob Daten zu Ihrer Person und in welchem Verfahren automatisierter Verarbeitung möglicherweise Ihre Daten gespeichert sind und um welche Daten es sich handelt. Ihr Recht auf Auskunft gemäß § 34 BDSG wird hierdurch nicht eingeschränkt.


 

1. Name der verantwortlichen Stelle

Praxis Dr. med. Michael Kneußel



 

2. Geschäftsführung

Dr. med. Michael Kneußel



 

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle

Falconstraße 13, 64372 Ober-Ramstadt, Tel.: 06154 - 6964686



 

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung

Die Zweckbestimmung ist die Vertragsabwicklung für eigene Zwecke nach § 28 BDSG. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer internistisch-hausärztlichen Arztpraxis mit den dazugehörigen Geschäftszweigen. Die Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung erfolgt zur Ausübung dieser betrieblichen Zwecke und zur Nutzung der betrieblichen Einrichtungen und Angebote. Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben gemäß SGB VII unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen gemäß SGB I, VII und X sowie des Bundesdatenschutzgesetzes. Nebenzwecke sind begleitende und/oder unterstützende Funktionen, insbesondere im Rahmen der Patienten-, Lieferanten- und Personalverwaltung sowie für sonstige Zwecke.


Im Wesentlichen sind dies:

Betrieb einer  internistisch-hausärztlichen Arztpraxis mit Erhebung, Verarbeitung, Nutzung von personenbezogenen Daten zum Zweck der Behandlung, Versorgung und Beratung von Patienten mit medizinischen Dienstleistungen und Produkten einschließlich der Qualitätssicherung Abwicklung der Behandlungsverträge mit Abrechnung und Sicherung der Leistungserbringung durch die jeweiligen Kostenträger ordnungsgemäße Dokumentation der erfolgten Diagnostik und Behandlung in Form von Patientenakten Personalverwaltung: Datenerhebung, -verarbeitung, – nutzung zu eigenen Zwecken und zur Erfüllung gesetzlich geregelter sozialversicherungsrechtlicher Verpflichtungen.


Die Praxis Dr. med. Michael Kneußel ist  in den folgenden Gebieten tätig:

  • Allgemeinmedizin
  • Innere Medizin & Kardiologie
  • Hausärztliche Versorgung
  • Notfallmedizin
  • Medikamentöse Tumortherapie
  • Geriatrie



5. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien

Es werden im Wesentlichen zu folgenden Gruppen, soweit es sich um natürliche Personen handelt, personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, jeweils mit den zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlichen Daten und Datenkategorien.


Im Wesentlichen sind folgende Personengruppen:

  • Patienten, ggfls. deren Angehörige
  • gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungsunternehmen
  • Vor-, Mit- und Weiterbehandelnde Ärzte sowie medizinische Einrichtungen, Gutachtern / Sachverständigen
  • Beschäftigte
  • Bewerber
  • Lieferanten, Geschäftspartner und externe Dienstleister
  • Kontaktpersonen zu vorgenannten Gruppen


Auf Anforderung teilen wir Ihnen gerne mit, in welchem Verfahren möglicherweise Ihre Daten gespeichert sind und um welche Daten es sich handelt.

 



6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

  • öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden)
  • externe und interne Stellen bzw. Abteilungen zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke
  • externe Auftraggeber entsprechend § 11 BDSG


Im Wesentlichen sind dies:

  • andere Ärzte, medizinische Einrichtungen zur Vor-, Mit-, Weiter- und Nachbehandlung
  • Leistungsträger aufgrund bestehender Rechtsvorschriften bzw. vertraglicher Grundlagen
  • Angehörige von Patienten bei berechtigtem Interesse im zulässigen Umfang
  • öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, soweit für die zulässige Datenübermittlung eine gesetzliche oder vertragliche Grundlage besteht
  • interne Stellen: Buchhaltung, Personalverwaltung, Rechnungswesen, Einkauf, Marketing, Allgemeine Verwaltung, Telekommunikation und EDV
  • externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG zur Abwicklung der
  • Abrechnung mit den Kostenträgern und der Abwicklung der Lohn- und Gehaltsdaten sowie der Buchhaltung
  • weitere externe Stellen wie z.B. gesetzliche bzw. private Krankenversicherungen im Rahmen der vom Patienten erteilten Auftragstätigkeit oder Kreditinstitute (Gehaltszahlungen, Unternehmen soweit der Betroffene seine schriftliche Einwilligung erklärt hat oder eine Übermittlung aus überwiegendem berechtigtem Interesse zulässig ist)

 


7. Regelfristen für die Löschung der Daten

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen.

Die routinemäßige Löschung der Daten erfolgt nach den jeweils geltenden gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften zur Aufbewahrung oder Datenlöschung. Sofern Daten von diesen Vorschriften nicht erfasst werden, werden diese gelöscht, wenn die unter Ziffer 4. genannten Zwecke entfallen sind.

An die Stelle einer Löschung tritt eine Sperrung, wenn einer Löschung gesetzliche, satzungsgemäße oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, durch eine Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden oder eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit verhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.


 


8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Empfänger in Drittstaaten findet nicht statt und ist auch nicht geplant.



9. Allgemeine Beschreibung, die es ermöglicht, vorläufig zu beurteilen, ob die Maßnahmen nach § 9 BDSG zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung angemessen sind.

Die unter 1. bezeichnete Stellte setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die zu verwaltenden Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Die Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert. Im Detail bedeutet dies, dass datenschutzrelevante Angaben auf gesicherten Systemen in Deutschland gespeichert werden. Der Zugriff darauf ist nur wenigen befugten Personen möglich, die mit der technischen oder redaktionellen Betreuung der Systeme befasst sind.


OFFENE

SPRECHSTUNDE


vormittags

ohne Anmeldldung

mit Wartezeit

TERMIN-

SPRECHSTUNDE


nachmittags

mit Anmeldung

verkürzte Wartezeit

HAUSBESUCHE




nach Anmeldung

je nach Dringlichkeit

möglichst am gleichen Tag

NOTFALL



lebensbedrohlicher Notfall


Telefon: 112