Führerschein - LKW

Internistische Praxis

in der Hundertmeterhalle

Fahrerlaubnis-Untersuchung

Die Fahrtauglichkeitsuntersuchung ist durch die Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein vom 20.12.2006 durch das Europäische Parlament vorgeschrieben.


Die zur Erteilung der ärztlichen Bescheinigung notwendige Untersuchung können Sie in unserer Praxis bei folgenden Fahrerlaubnisklassen durchführen:


  • Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1E
  • Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE, D1E bei Bewerbern unter dem 50. Lebensjahr
  • Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bei Bewerbern unter dem 60. Lebensjahr


Bitte beachten:

Eine im Weiteren geforderte augenärztliche Untersuchung können wir in unserer Praxis nicht durchführen. Im Gegensatz zum Führerschein der Klasse B, reicht es bei der Fahrerlaubnis für einen Lkw nicht aus, den Sehtest beim Optiker oder Allgemeinmediziner durchführen zu lassen. Es ist eine augenärztliche Untersuchung inklusive Bescheinigung des Sehvermögens vonnöten. Ggf. kann ein Facharzt für  Arbeits- und Betriebsmedizin jedoch die gesamte Untersuchung durchführen.


Alle weiteren (LKW)-Fahrerlaubnisklassen müssen bei Erteilung oder Verlängerung zwingend von einem Arbeits- oder Betriebsmediziner begutachtet werden.


Für die Übermittlung der Untersuchungsergebnisse verwenden wir die gem. Anlage 5 und 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vorgeschriebenen Vordrucke.

Die ärztliche Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.

Die Abrechung der Untersuchung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sie erhalten von uns eine Rechnung, die sie ggf. bei ihrem Arbeitgeber einreichen können.



EKG

BLUTDRUCK


Ruhe-EKG

Belastungs-EKG

Langzeit-EKG (24 h)

Langzeit-Blutdruck (24 h)



LUNGEN-

FUNKTIONSTEST


Spirometrie

LABOR



umfangreiches Labor

inkl. Notfall-Labor innerhalb

von 15 Minuten


INR (Quick) - Schnellmessung


ULTRASCHALL



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Bauch

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Halsschlagader